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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 07.09.2026

Vertragsbedingungen für die Nutzung der Plattform Szenera und den Kauf der zugehörigen Geräte. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1. Geltung, Vertragspartner und Vorrang

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Szenera sowie über den Kauf der dafür angebotenen Geräte zwischen der HKNovaTech UG (haftungsbeschränkt), Ahrensfelder Weg 37a, 22926 Ahrensburg (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung; sie trägt das oben genannte Datum.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht.

Der Anbieter kann vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen, insbesondere einen Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister, eine Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung der zuständigen Kammer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Er kann die Freischaltung des Kontos und die Ausführung von Bestellungen davon abhängig machen. Legt der Kunde die angeforderten Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor oder ergibt sich, dass er nicht als Unternehmer handelt, kann der Anbieter den Vertragsschluss ablehnen oder einen bereits geschlossenen Vertrag außerordentlich kündigen.

Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB). Das gilt insbesondere für Pilotvereinbarungen, gesonderte Angebote und Rahmenverträge; im Übrigen gelten diese Bedingungen ergänzend.

Ergänzend gelten die Bedingungen der einzelnen Apps nach Ziffer 8 und, soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Ziffer 12. Beide gehen diesen Bedingungen in ihrem jeweiligen Regelungsbereich vor; für die Haftung gilt in allen Fällen Ziffer 11.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis von ihnen vorbehaltlos leistet. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung der Leistungen auf der Website und im Portal ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Testvertrags nach Ziffer 4 ab. Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung des Kontos zustande. Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Freischaltung eines Kontos besteht nicht; der Anbieter kann beides von den Nachweisen nach Ziffer 1 abhängig machen.

Ein entgeltlicher Vertrag über die Plattform kommt zustande, wenn der Kunde im Portal ein Paket auswählt und die Bestellung über die entsprechend bezeichnete Schaltfläche abschließt. Ein Kaufvertrag über Geräte kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder die Geräte ausliefert. Der Anbieter bestätigt jeden Vertragsschluss in Textform.

Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden mit der Bestätigung zugesandt. Vertragssprache ist Deutsch; maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen, Übersetzungen dienen allein der Information.

3. Leistungen der Plattform, Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter stellt eine über das Internet nutzbare Anwendung zur Verfügung, mit der der Kunde Inhalte für Bildschirme erstellen, planen und ausspielen sowie die angeschlossenen Geräte verwalten kann. Der Umfang des gebuchten Pakets — insbesondere die eingeschlossenen Funktionen und Apps — ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Portal zum Zeitpunkt der Bestellung.

Die Leistung umfasst die Bereitstellung der jeweils aktuellen Fassung der Anwendung, den Betrieb der zugehörigen Server und die Speicherung der vom Kunden eingestellten Inhalte im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Server stehen in Deutschland.

Der Anbieter bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anwendung, schuldet aber keinen bestimmten Verfügbarkeitsgrad. Ein Verfügbarkeitsgrad und feste Reaktionszeiten gelten nur, soweit sie gesondert in Textform vereinbart sind. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungen, notwendige Sicherheitsarbeiten und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle des Internetanschlusses, der Stromversorgung oder der Bildschirme am Aufstellort sowie Störungen bei Vorlieferanten. Bereits ausgelieferte Inhalte spielen die Geräte auch ohne Verbindung weiter ab.

Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mit angemessenem Vorlauf im Portal oder in Textform an. Arbeiten, die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Sicherheit oder Betrieb erforderlich sind, kann er ohne Vorankündigung durchführen; er unterrichtet den Kunden unverzüglich darüber.

Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Er darf Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird; den wesentlichen Inhalt der Leistung ändert er nicht ohne Zustimmung des Kunden. Wesentliche Einschränkungen teilt er mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

Welche Apps zum gebuchten Paket gehören und welche zubuchbar sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Portal. Für die Nutzung einer App gelten ergänzend deren Bedingungen nach Ziffer 8; sie sind vor der Installation unter szenera.com/app-bedingungen abrufbar. Apps, die Inhalte aus Quellen Dritter beziehen, hängen von der Verfügbarkeit dieser Quellen ab; fällt eine Quelle dauerhaft weg, kann der Anbieter die betroffene App einstellen oder durch eine gleichwertige ersetzen.

Den Internetanschluss am Aufstellort, die Bildschirme und die Stromversorgung stellt der Kunde. Als Abspielgeräte dienen die vom Anbieter angebotenen Geräte nach Ziffer 7 oder vom Anbieter ausdrücklich als kompatibel benannte Geräte.

4. Testphase

Der Anbieter räumt Neukunden eine unentgeltliche Testphase ein. Dauer und Umfang ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Registrierung; derzeit sind es 30 Tage mit einem Bildschirm. Die Testphase steht jedem Kunden einmal zu.

Die Testphase erfordert keine Angabe von Zahlungsdaten und geht nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Sie endet mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf; der Anbieter erinnert den Kunden vor dem Ende in Textform.

Leistungen, die der Kunde über den Umfang der Testphase hinaus bucht — insbesondere weitere Bildschirme oder ein höherwertiges Paket —, sind sofort kostenpflichtig.

Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der Testphase keine Zahlungsart, wird das Konto mit dem Ende der Testphase eingefroren: Anmeldung, die Anzeige auf bereits gekoppelten Bildschirmen und die Abrechnungsseite bleiben erreichbar, Änderungen sind nicht mehr möglich. 14 Tage nach dem Einfrieren wird das Konto gesperrt; die Anzeige auf den Bildschirmen endet. Für die anschließende Löschung und für den Export gelten die Fristen der Ziffer 5.

Ein Anspruch auf die Testphase oder auf ihre Fortführung besteht nicht; der Anbieter kann sie aus sachlichem Grund vorzeitig beenden und teilt das dem Kunden in Textform mit. Für die unentgeltliche Testphase übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung; für die Haftung gilt Ziffer 11.

5. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug und Preisänderungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Portal oder auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung für die Plattform richtet sich nach dem gewählten Paket und der Zahl der gebuchten Bildschirme; ab bestimmten Mengen sinkt der Preis je Bildschirm nach der ausgewiesenen Staffel. Zusatzlizenzen — etwa je zusammengeschalteter Bildschirmwand — werden gesondert berechnet. Bei jährlicher Abrechnung gilt der ausgewiesene Nachlass.

Kunden aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet weisen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach und halten sie aktuell; in diesem Fall rechnet der Anbieter ohne Umsatzsteuer ab und die Steuerschuld geht auf den Kunden über (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Entfallen die Voraussetzungen, teilt der Kunde das dem Anbieter unverzüglich mit und trägt die daraus entstehende Steuer.

Die Vergütung für die Plattform ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Portal angebotenen Zahlungsarten; für die Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter einen Zahlungsdienstleister ein (derzeit die Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Konto- und Kartendaten erreichen die Server des Anbieters nicht. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Rechnungen aus Gerätekäufen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Zahlt der Kunde eine fällige Vergütung nicht, erinnert ihn der Anbieter zunächst in Textform. Bleibt die Zahlung aus, mahnt er den Kunden und setzt ihm eine Nachfrist von sieben Tagen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist greifen die folgenden Stufen.

Nach Ablauf der Nachfrist bleibt das Konto zunächst weitere 14 Tage uneingeschränkt nutzbar. Danach wird es eingefroren: Anmeldung, die Anzeige auf den gekoppelten Bildschirmen und die Abrechnungsseite bleiben erreichbar, Änderungen sind nicht mehr möglich. 30 Tage nach dem Einfrieren wird das Konto gesperrt; die Anzeige auf den Bildschirmen endet.

60 Tage nach der Sperre löscht der Anbieter das Konto mit allen darin gespeicherten Inhalten. Auf die bevorstehende Löschung weist er 14 Tage und einen Tag vorher in Textform hin. Bis zur Löschung kann der Kunde seine Inhalte und Konfigurationsdaten exportieren. Gleicht der Kunde die offenen Beträge vor der Löschung aus, hebt der Anbieter Einfrieren und Sperre auf.

Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt in allen Stufen bestehen; Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 BGB richten sich nach dem Gesetz. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund und der Ersatz weiteren Verzugsschadens, bleiben unberührt.

Der Anbieter kann die Preise für die Nutzung der Plattform mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern, wenn und soweit sich seine Kosten der Leistungserbringung ändern — insbesondere Kosten für Rechenzentrum und Netz, für Lizenzen und Leistungen Dritter, für die Zahlungsabwicklung, für Personal oder durch gesetzliche Abgaben. Sinken diese Kosten, gibt der Anbieter die Senkung in gleicher Weise weiter. Eine Erhöhung ist frühestens zwölf Monate nach Beginn des jeweiligen Vertrags und höchstens einmal je Kalenderjahr zulässig; für bereits abgerechnete Perioden und für Gerätekäufe bleibt es bei dem bei der Bestellung ausgewiesenen Preis.

Der Anbieter teilt eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und nennt dabei den bisherigen und den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Grund. Er weist in der Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn der Kunde ihr nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht, und dass der Kunde den Vertrag bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen kann. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, bleibt es für ihn beim bisherigen Preis; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Laufzeit, Kündigung und Paketwechsel

Der Vertrag über die Plattform läuft auf unbestimmte Zeit und wird in der bei Vertragsschluss gewählten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) abgerechnet. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

Beide Parteien können den Vertrag ordentlich zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; im Portal steht dafür eine Schaltfläche zur Verfügung. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht erstattet.

Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket oder die Erhöhung der Bildschirmzahl ist jederzeit möglich; der Mehrbetrag wird anteilig für den Rest der laufenden Periode berechnet. Ein Wechsel in ein geringerwertiges Paket, die Verringerung der Bildschirmzahl und der Wechsel der Abrechnungsperiode werden zum Ende der laufenden Periode wirksam.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend gegen Ziffer 8 verstößt, wenn er mit der Zahlung bis zur Sperre nach Ziffer 5 in Verzug bleibt oder wenn sich herausstellt, dass er entgegen Ziffer 1 nicht als Unternehmer handelt.

Nach Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Für Export und Löschung der Daten gilt Ziffer 12.

7. Kauf von Geräten, Systemsoftware und Rücknahme

Der Anbieter verkauft Abspielgeräte für den Betrieb mit der Plattform („Szenera Player“). Ausstattung, Lieferumfang und Preis ergeben sich aus der Beschreibung im Shop zum Zeitpunkt der Bestellung. Zum Lieferumfang gehören das Gerät mit vorinstallierter Systemsoftware und Speicherkarte, ein Netzteil, ein Anschlusskabel und eine Beilage mit den Sicherheits-, Hersteller- und Lizenzhinweisen.

Das mitgelieferte Netzteil ist ein unverändertes Erzeugnis eines Drittherstellers; insoweit ist der Anbieter Händler und nicht Hersteller. Bildschirme gehören nicht zum Lieferumfang; sie stellt der Kunde.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden; die auf der Website genannte Lieferzeit (in der Regel drei bis fünf Werktage) ist eine voraussichtliche Angabe. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Anschrift. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind; Mehrkosten entstehen ihm dadurch nicht.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB). Offensichtliche Transportschäden zeigt der Kunde dem Anbieter unverzüglich an und dokumentiert sie gegenüber dem Transportunternehmen; seine Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und zeigt dem Anbieter Zugriffe Dritter auf sie unverzüglich an.

Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Offene Mängel zeigt er unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an.

Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Geräte beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Ablieferung. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fristen bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Ansprüchen aus einer vom Anbieter übernommenen Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und beim Rückgriff in der Lieferkette nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB. Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt die Verkürzung nicht; für sie gilt Ziffer 11. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Kein Mangel sind die übliche Abnutzung sowie Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, durch einen Betrieb außerhalb der in der Beilage genannten Bedingungen, durch den Einsatz fremder Netzteile oder Speicherkarten, durch Eingriffe in das Gerät oder durch Veränderungen der Systemsoftware entstehen.

Auf den Geräten ist die Systemsoftware des Anbieters (SzeneraOS) vorinstalliert. Sie bleibt geistiges Eigentum des Anbieters; der Kunde erhält das einfache Recht, sie auf dem erworbenen Gerät für den Betrieb mit der Plattform zu nutzen. Das Recht ist an das Gerät gebunden und getrennt von ihm nicht übertragbar. Veräußert der Kunde das Gerät, darf der Erwerber die Systemsoftware unter diesen Bedingungen weiter nutzen; der Kunde weist ihn darauf hin.

Der Anbieter stellt für die Systemsoftware fünf Jahre ab Auslieferung des Geräts kostenlose Sicherheitsaktualisierungen bereit; das Enddatum dieses Unterstützungszeitraums steht auf dem Lieferschein. Die Aktualisierungen werden automatisch über das Internet bezogen und eingespielt. Der Kunde hält dafür die Internetverbindung des Geräts offen und unterdrückt die Aktualisierungen nicht. Verändert er die Systemsoftware oder verhindert er ihre Aktualisierung, entfallen für die daraus entstehenden Folgen Gewährleistung und Unterstützung.

Die Systemsoftware enthält quelloffene Bestandteile, unter anderem den Linux-Kernel, RAUC und Chromium. Für sie gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen, insbesondere die GNU General Public License (GPL) und die GNU Lesser General Public License (LGPL). Die Lizenztexte liegen dem Gerät bei, sind auf dem Gerät hinterlegt und unter szenera.com/lizenzen abrufbar.

Für die Bestandteile, die unter der GPL oder der LGPL stehen, bietet der Anbieter jedem Besitzer eines Geräts an, den vollständigen zugehörigen Quelltext auf einem üblichen Datenträger gegen Erstattung der Kosten für Datenträger und Versand zu überlassen. Dieses Angebot gilt drei Jahre ab Auslieferung des Geräts. Anforderungen richtet der Kunde in Textform an support@szenera.com; der Quelltext steht außerdem unter szenera.com/quelltext zum Abruf bereit.

Altgeräte, die der Anbieter geliefert hat, nimmt er nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zurück und führt sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Die Kosten der Entsorgung trägt der Anbieter, die Kosten der Rücksendung der Kunde; Rücksendung oder Abholung stimmen die Parteien ab. Vor der Rückgabe löscht der Kunde eigene Daten auf dem Gerät oder beauftragt den Anbieter mit dem Zurücksetzen.

8. Pflichten des Kunden und Bedingungen der Apps

Der Kunde ist für die von ihm eingestellten und ausgespielten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Das gilt auch für Vorlagen des Anbieters, die der Kunde verändert oder mit eigenen Angaben füllt.

Gibt der Kunde Inhalte öffentlich wieder — etwa auf Bildschirmen in Geschäftsräumen oder Schaufenstern —, obliegt es ihm, die dafür erforderlichen Erlaubnisse einzuholen und die Vergütungen zu entrichten, insbesondere die Anmeldung bei den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL bei der Wiedergabe von Musik oder vertonten Videos. Das gilt auch für Inhalte, die eine App automatisch bezieht.

Für zubuchbare Apps gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen App, die der Kunde bei der Installation bestätigt und die unter szenera.com/app-bedingungen abrufbar sind. Sie regeln insbesondere, aus welchen Quellen die App Inhalte bezieht, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wofür der Anbieter keine Gewähr übernimmt; bei Widersprüchen gehen sie diesen Bedingungen für die jeweilige App vor.

Bezieht eine App Inhalte automatisch aus Quellen Dritter — etwa Notdienstpläne, Nachrichten, Wetterdaten oder Kartenmaterial —, gibt der Anbieter sie unverändert weiter. Er prüft sie nicht inhaltlich und übernimmt für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit keine Gewähr. Der Kunde entscheidet, ob und in welchem Zusammenhang er solche Inhalte anzeigt, und trägt dafür dieselbe Verantwortung wie für eigene Inhalte.

Gesetzliche Aushang-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten bleiben Sache des Kunden. Die Anzeige auf einem Bildschirm erfüllt sie nur, soweit das Gesetz eine elektronische Anzeige zulässt; ob das der Fall ist, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Verteidigung ab.

Der Kunde hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen, Zugänge nur den Personen einzurichten, die sie für ihre Aufgabe benötigen, und den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn er Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung hat.

Der Kunde darf die Anwendung nicht dazu verwenden, ihre Sicherheit zu umgehen, sie automatisiert in einem Umfang abzufragen, der den Betrieb beeinträchtigt, oder Dritten den Zugang außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zu eröffnen. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs oder einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit kann der Anbieter den betroffenen Zugang vorübergehend sperren; er unterrichtet den Kunden unverzüglich.

9. Nutzungsrechte, Kennzeichen und Rückmeldungen

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der Anwendung besteht nicht; für die quelloffenen Bestandteile der Systemsoftware der Geräte gilt Ziffer 7.

An den vom Kunden eingestellten Inhalten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Er ist berechtigt, sie zu speichern, zu vervielfältigen, technisch aufzubereiten und an die Geräte des Kunden auszuliefern, soweit das zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Kennzeichen des Anbieters, insbesondere die Bezeichnung „Szenera“, darf der Kunde nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung verwenden. Als Referenz nennt der Anbieter den Kunden nur nach vorheriger Abstimmung im Einzelfall; Textform genügt.

Meldet der Kunde Fehler oder Verbesserungsvorschläge, darf der Anbieter sie unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt für die Weiterentwicklung der Plattform verwenden. Die Rechte an den daraus entstehenden Weiterentwicklungen stehen dem Anbieter zu.

10. Support und Störungen

Störungsmeldungen und Supportanfragen nimmt der Anbieter per E-Mail an support@szenera.com entgegen, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Er bemüht sich, spätestens am nächsten Werktag zu antworten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten und telefonische Unterstützung schuldet er nur, soweit sie gesondert vereinbart sind.

Der Kunde unterstützt die Störungsaufklärung in zumutbarem Umfang, insbesondere durch die Beschreibung des Fehlerbilds und — soweit erforderlich — durch Handlungen am Aufstellort, etwa die Prüfung von Strom- und Netzverbindung.

Zur Aufklärung und Beseitigung von Störungen kann der Anbieter auf das Konto und die Geräte des Kunden zugreifen, soweit das erforderlich ist. Er greift nur anlassbezogen zu und protokolliert die Zugriffe; im Übrigen gilt Ziffer 12. Die Fernwartungsfunktionen der Plattform stehen dem Kunden auch für die eigene Diagnose zur Verfügung.

11. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz ist der Höhe nach auf 10.000 Euro je Schadensfall und auf 25.000 Euro für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres begrenzt. Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichartigen Ursachen mit innerem Zusammenhang beruhen, gelten als ein Schadensfall.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen; das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 BGB), wird ausgeschlossen.

Der Kunde sichert die von ihm eingestellten Inhalte in zumutbarem Umfang selbst und hält sie in einer Form vor, aus der sie sich mit vertretbarem Aufwand wiederherstellen lassen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Diese Ziffer gilt auch für die Haftung des Anbieters für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit ihr nicht verbunden.

Die Regelungen dieser Ziffer stehen selbständig nebeneinander. Ist eine der Begrenzungen oder einer der Ausschlüsse ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Begrenzungen und Ausschlüsse in ihrem jeweiligen Umfang wirksam; an die Stelle des unwirksamen Teils tritt die gesetzliche Regelung.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Daten nach Vertragsende

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die über den Fußbereich dieser Website abrufbar ist.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Er ist über den Fußbereich dieser Website abrufbar und wird mit diesem Vertrag geschlossen.

Nach Vertragsende hält der Anbieter die Inhalte des Kunden noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend. In Sicherungskopien bleiben die Daten bis zum Ende des Sicherungszyklus, längstens 90 Tage, und werden dort nicht mehr verarbeitet. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen und Buchungsbelege, bleiben unberührt.

Wird das Konto wegen Zahlungsverzugs eingefroren oder gesperrt, gelten für Export und Löschung die Fristen der Ziffer 5.

Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke dieses Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus und nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13. Änderungen dieser Bedingungen und Schlussbestimmungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts, eine Änderung der technischen oder betrieblichen Abläufe, der Wechsel eines eingesetzten Dienstleisters oder die Schließung einer Regelungslücke. Der wesentliche Inhalt der Leistung und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden auf diesem Weg nicht geändert; dafür ist die Zustimmung des Kunden erforderlich. Für Preisänderungen gilt allein Ziffer 5.

Der Anbieter teilt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, stellt die geänderten Bestimmungen gegenüber und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn der Kunde ihr nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht, und dass der Kunde den Vertrag bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen kann. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten für ihn die bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf zur Erbringung seiner Leistungen Dritte einsetzen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters; der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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