Abrechnung
Stand: 20.10.2026
Auf dieser Seite
Verstehen2 Seiten
Zwei Seiten, die sich vor der ersten Bestellung lohnen: woraus sich der Betrag zusammensetzt und wie die Seite aufgebaut ist.
- Wofür zahlen Sie: Pakete, Plätze und Zubuchungen?Sie wollen wissen, wofür Sie zahlen und was ein weiteres Display, eine Leinwand oder eine App zusätzlich kostet.
- Die Abrechnungsseite lesenSie suchen einen Termin, einen Betrag oder ein Statuswort und wollen wissen, hinter welcher Kachel oder welchem Reiter es steht.
Zahlen und bestellen4 Seiten
Die vier Wege, auf denen Geld und Vertrag in Bewegung kommen: Zahlweg, Rechnungsdaten, Umfang und Geräte.
- Ein Zahlungsmittel hinterlegenEs ist noch kein Zahlungsmittel hinterlegt, oder eine Karte läuft ab und soll ersetzt werden.
- Rechnungsprofil, USt-IdNr. und SteuerIhre Anschrift ändert sich, ein Beleg soll an eine andere Adresse gehen, oder Sie bestellen aus dem EU-Ausland.
- Den Vertrag anpassen: Displays, Paket, ZubuchungenSie brauchen ein Display mehr, ein anderes Paket, eine Leinwand oder eine App — oder wollen den Umfang verkleinern.
- Einen Player bestellen oder vormerkenFür einen neuen Bildschirm fehlt das Abspielgerät, und Sie wollen eines kaufen oder sich dafür vormerken lassen.
Belege und Vertragsende4 Seiten
Was nach der Bestellung kommt: Belege für die Buchhaltung, die Fristen bei offenen Zahlungen, das Ende des Vertrags und die Fälle, in denen etwas klemmt.
- Rechnungen, Gutschriften und BelegeDie Buchhaltung braucht einen Beleg als PDF oder E-Rechnung, oder eine offene Rechnung soll überwiesen werden.
- Zahlungserinnerung, Mahnung, Einfrieren und SperreÜber der Seite steht eine Warnung zu einer offenen Zahlung, und Sie wollen Fristen und Folgen kennen.
- Kündigen oder die Organisation löschenSie wollen den Vertrag zum Ende der bezahlten Periode beenden oder die Organisation samt allen Daten auflösen.
- Wenn Zahlung, Bestellung oder Paket klemmenDie Bank lehnt ab, eine Bestellung lässt sich nicht abschließen, oder eine Funktion trägt ein Schloss.
Alles gefunden? Dann geht es im Portal weiter — oder Sie legen zuerst einen Betrieb an.
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