Verbundene Anwendungen erlauben und widerrufen
Ein fremdes Programm fragt nach Zugriff in Ihrem Namen, oder Sie wollen einer Anwendung die Rechte wieder wegnehmen.
6 Minuten LesezeitOrganisationStand: 20.10.2026
Auf dieser Seite
Bevor Sie loslegen
- Für wen
- jede Person mit einem Konto im Portal, die ein fremdes Programm mit Szenera arbeiten lässt
- Voraussetzung
- keine besondere Rolle — es geht um Ihren eigenen Zugang und um Rechte, die Sie selbst schon halten
- Ort im Portal
- Einstellungen › Mein Konto › Sicherheit, Karte Verbundene Anwendungen
Nach dieser Seite wissen Sie, was Sie auf dem Bildschirm Zugriff erlauben? entscheiden, welche fremden Programme in Ihrem Namen arbeiten dürfen — und wie Sie das in einem Klick zurücknehmen.
Ein fremdes Programm — ein Assistent, ein Werkzeug für die Kommandozeile, eine App auf Ihrem Rechner — kann in Ihrem Namen mit Szenera arbeiten. Ihr Passwort bekommt es dabei nie. Sie bestätigen einmal einen Bildschirm, und ab da handelt das Programm mit genau den Rechten, die Sie ihm gegeben haben.
Verbundene Konten und verbundene Anwendungen sind nicht dasselbe. Ein verbundenes Konto ist ein Weg, auf dem Sie hereinkommen (Google, Apple, das Firmenkonto). Eine verbundene Anwendung ist eine Vollmacht, die Sie hinausgegeben haben. Deshalb stehen sie in zwei getrennten Karten; die erste beschreibt Verbundene Konten und aktive Sitzungen.
Schritte
Einer Anwendung Zugriff geben
Eine Verbindung entsteht nicht im Portal, sondern in der Anwendung — einen Knopf zum Anlegen gibt es hier bewusst nicht. Das Programm schickt Sie in Ihren Browser, Sie melden sich bei Szenera an, falls Sie es noch nicht sind, und sehen den Bildschirm Zugriff erlauben?
- Lesen Sie den Untertitel: … möchte in Ihrem Namen auf … zugreifen. Er nennt die Anwendung und die Organisation.
- Prüfen Sie unter Rücksprung an, wohin es danach zurückgeht („Nach Ihrer Entscheidung führt der Weg zu diesem Ziel zurück.“).
- Lesen Sie unter Diese Anwendung erhält die Bereiche, um die gebeten wird — etwa Szenen, Medien oder Displays und Standorte. Unter jedem Namen steht ein Satz, was die Anwendung dort tun kann.
- Schalten Sie ab, was die Anwendung nicht bekommen soll. Jeder Bereich hat einen Schalter, und alle angefragten Bereiche sind zu Beginn eingeschaltet.
- Entscheiden Sie mit Erlauben oder Ablehnen.
Sie dürfen auch nur einen Teil geben. Die Anwendung bekommt dann genau die Bereiche, die eingeschaltet geblieben sind — nicht mehr. Rechnen Sie damit, dass ein abgeschalteter Bereich der Anwendung später fehlt: Sie meldet an der Stelle, an der sie ihn braucht, dass die Erlaubnis ihn nicht enthält. Schalten Sie ihn dann nach, indem Sie den Zugriff widerrufen und beim nächsten Mal neu erlauben.
Wollen Sie es genauer wissen, klappen Sie unter einem Bereich Alle … Rechte ansehen auf. Dort stehen die einzelnen Rechte im Klartext. Abwählen lassen sie sich nur bereichsweise — ein einzeln fehlendes Recht ließe eine Anwendung an einer Stelle scheitern, die Sie nicht mehr mit diesem Bildschirm in Verbindung bringen.
Der Hinweis unter den Bereichen zieht die andere Grenze: Sie kann nie mehr, als Sie selbst dürfen — und nie mehr als das, was hier eingeschaltet ist. Schalten Sie alles ab, wird Erlauben grau, und darüber steht, warum.
Rechte, die Sie selbst nicht halten oder die grundsätzlich nicht weitergegeben werden, stehen in ihrem Bereich mit ihrem Grund — Sie halten dieses Recht selbst nicht. oder Dieses Recht ist für fremde Anwendungen nicht vorgesehen. Ein Bereich, in dem sich nichts erteilen lässt, trägt statt des Schalters die Kennzeichnung Nicht erteilbar. Ist von allem nichts übrig, steht dort Von den erbetenen Rechten lässt sich keines erteilen. Die Anwendung bekommt keinen Zugriff.
Gehören Sie zu mehreren Organisationen, gilt die Erlaubnis für die, in der Sie gerade angemeldet sind (Der Zugriff gilt nur für die hier genannte Organisation.). Andere Organisation wählen wechselt vor der Entscheidung.
Nachsehen, was erlaubt ist
- Öffnen Sie Einstellungen › Mein Konto › Sicherheit und gehen Sie zur Karte Verbundene Anwendungen („Fremde Programme, denen Sie Rechte aus Ihrem eigenen Bestand gegeben haben.“).
- Die Tabelle hat vier Spalten: Anwendung, Erhält, Erlaubt am und Zuletzt genutzt. Steht dort Noch nie, hat die Anwendung ihren Zugang seit der Erlaubnis nicht benutzt.
- Unter Erhält steht die Bilanz — etwa 5 Bereiche, 18 Rechte. Ein Klick darauf klappt dieselben Bereiche auf, die Sie beim Erlauben gesehen haben, jeden mit den Rechten, die die Anwendung darin wirklich hält. Die erklärenden Sätze der Einwilligung stehen hier bewusst nicht: Dort beschreiben sie einen Bereich, um den gebeten wird, hier ginge es um das, was tatsächlich erteilt wurde — und das ist oft weniger. Hält eine Anwendung gar kein Recht, steht dort Keine Rechte.
- Es steht eine Zeile je Anwendung, nicht je Anmeldung. Hat eine Anwendung mehrere Zugänge — etwa auf zwei Rechnern —, trägt ihr Name die Anzahl als Kennzeichnung (2 Zugänge).
Ohne Verbindung steht dort Keine verbundenen Anwendungen.
Zugriff widerrufen
- Klicken Sie in der Zeile auf Widerrufen.
- Bestätigen Sie die Rückfrage Zugriff widerrufen?: „… verliert sofort jeden Zugang — auf allen Geräten, auf denen sie angemeldet ist.“ Die Schaltfläche heißt Widerrufen.
Der Widerruf trifft alles, was Sie dieser Anwendung gegeben haben, nicht nur den zuletzt entstandenen Zugang. Die Wirkung tritt sofort ein; der nächste Aufruf der Anwendung scheitert. Wollen Sie sie später wieder nutzen, führt der Weg noch einmal über Zugriff erlauben?
Wenn Sie eine Anwendung nicht wiedererkennen, widerrufen Sie sie. Es entsteht kein Schaden, wenn Sie sich irren — Sie erlauben sie beim nächsten Mal einfach neu.
Optionen
Eine Anwendung kann nie mehr als Sie selbst. Verlieren Sie später ein Recht, verliert die Anwendung es im selben Augenblick mit; sie behält keine Vollmacht, die Ihnen genommen wurde.
Jede Erlaubnis und jeder Widerruf steht im Änderungsprotokoll Ihrer Organisation — mit der Anwendung und mit Ihnen als der Person, die entschieden hat. Handelt eine Anwendung später in Ihrem Namen, weist das Protokoll sie als Urheber aus und nennt Sie dahinter.
Ergebnis prüfen
- Nach Erlauben landen Sie wieder in der Anwendung, und die Karte Verbundene Anwendungen trägt eine neue Zeile mit dem heutigen Datum unter Erlaubt am.
- Nach Widerrufen erscheint Zugriff widerrufen, und die Zeile verschwindet aus der Tabelle.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Bedeutung | Lösung |
|---|---|---|
| Für diese Organisation ist der Zugriff durch fremde Anwendungen abgeschaltet. | Ihre Organisation lässt fremde Anwendungen nicht zu. | Eine Person mit der Rolle Inhaber ansprechen. |
| Die Anwendung verlangt Rechte, die Sie selbst nicht halten. | Eine Vollmacht kann nie mehr enthalten als der eigene Bestand. | Sich das fehlende Recht geben lassen: Wer darf im Portal was? |
| Die Anwendung verlangt Rechte, die für fremde Anwendungen nicht vorgesehen sind. | Bestimmte Rechte lassen sich grundsätzlich nicht weitergeben. | Beim Anbieter der Anwendung nachfragen, welche Rechte sie wirklich braucht. |
| Diese Anfrage ist abgelaufen. oder Über diese Anfrage ist bereits entschieden. | Der Bildschirm gilt nur für eine einzelne, frische Anfrage. | Den Vorgang in der Anwendung noch einmal beginnen. |
| Diese Adresse trägt keine Anfrage. | Die Adresse wurde ohne Anfrage aufgerufen, etwa aus einem Lesezeichen. | Den Vorgang in der Anwendung beginnen, die Sie hierher geschickt hat. |
| Die Anwendung meldet, die Erlaubnis enthalte einen bestimmten Bereich nicht | Dieser Bereich war beim Erlauben abgeschaltet. | Den Zugriff widerrufen und beim nächsten Mal mit eingeschaltetem Bereich neu erlauben. |
| Die Karte Verbundene Anwendungen ist leer, obwohl Sie zugestimmt haben | Die Erlaubnis gilt je Organisation; Sie sehen gerade eine andere. | In die Organisation wechseln, für die Sie zugestimmt haben. |
Weiterführendes
- Verbundene Konten und aktive Sitzungen — die andere Karte derselben Seite: Ihre Anmeldewege und Geräte.
- Wer darf im Portal was? — woher die Rechte kommen, die Sie weitergeben können.
- Einen API-Schlüssel erzeugen — der andere Weg, ein eigenes Programm anzubinden: ohne Person dahinter.
Alles gefunden? Dann geht es im Portal weiter — oder Sie legen zuerst einen Betrieb an.
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